Gebrauchtwagen

Gewährleistung

Gewährleistung stellt einen gesetzlichen Anspruch dar, der vertraglich nicht eingeschränkt werden darf, Garantie ist eine freiwillige Zusage. Wenn Sie Ihr Auto bei einem Händler kaufen, sind Sie auf der sicheren Seite, denn Sie können ein Jahr lang Gewährleistungsansprüche geltend machen. Privatverkäufer hingegen dürfen die Gewährleistung vertraglich ausschließen.

Bei der Gewährleistung muss der Händler, bei dem Sie das Auto kaufen, Verbesserung oder Austausch kostenlos und in angemessener Frist erbringen. Ansonsten können Sie Preisminderung oder Vertragsauflösung fordern. Die Gewährleistung gilt für Mängel, die innerhalb von sechs Monaten auftreten und mit der Art der Sache vereinbar sind. Sie gilt nicht für Mängel, die bei der Übergabe offenkundig sind, oder für solche, die nach der Übergabe entstanden sind. Für normale Verschleißteile wie Bremsbeläge haftet der Händler nicht.

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