Im Unterschied zur gesetzlich geregelten Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige, darüber hinausgehende Zusage. In den Garantiebedingungen, die Sie beim Fahrzeugkauf erhalten, ist definiert, welche Schäden durch die Garantie gedeckt sind und welche Wartungsarbeiten Sie am Fahrzeug durchführen müssen, damit die Garantie ihre Gültigkeit behält. Autopartner Karl hat sowohl für Ihren Neuwagen als auch für Ihren Gebrauchtwagen das maßgeschneiderte Garantiepaket.
Die Garantie für Neuwagen von Autopartner Karl gilt zwei Jahre ab Erstzulassung. Für Reparaturen, die im jeweiligen Garantiepaket enthalten sind, zahlen Sie keinen Selbstbehalt und sowohl Material als auch Arbeitszeit sind zu hundert Prozent abgedeckt.
Für Volvo-Modelle können Sie einen zeitlich erweiterten Fahrzeugschutz abschließen:
Volvo Extended
Volvo 0-2 Jahre oder bis zu 150.000 km
Volvo 2-5 Jahre oder bis zu 150.000 km
Ford Garantieverlängerung
Andere Marken 0-7 Jahre oder bis zu 150.000 km
Andere Marken 7-12 Jahre oder bis zu 200.000 km
Andere Marken 7-12 Jahre oder bis zu 200.000 km Verlängerung