Gebrauchtwagen

Garantie

Im Unterschied zur gesetzlich geregelten Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige, darüber hinausgehende Zusage. In den Garantiebedingungen, die Sie beim Fahrzeugkauf erhalten, ist definiert, welche Schäden durch die Garantie gedeckt sind und welche Wartungsarbeiten Sie am Fahrzeug durchführen müssen, damit die Garantie ihre Gültigkeit behält. Autopartner Karl hat sowohl für Ihren Neuwagen als auch für Ihren Gebrauchtwagen das maßgeschneiderte Garantiepaket.

Die Autopartner Karl-Neuwagengarantie

Die Garantie für Neuwagen von Autopartner Karl gilt zwei Jahre ab Erstzulassung. Für Reparaturen, die im jeweiligen Garantiepaket enthalten sind, zahlen Sie keinen Selbstbehalt und sowohl Material als auch Arbeitszeit sind zu hundert Prozent abgedeckt.

Garantieumfang Volvo
  • Die VOLVO Neuwagen-Garantie hat eine Laufzeit von 24 Monaten ohne Kilometerbegrenzung.
  • Die VOLVO Durchrostungsgarantie hat eine Laufzeit von 12 Jahren ohne Kilometerbegrenzung für die Modelle C30, S40, V50, S60, V60, XC60, C70 und S80-ab Modell 2007. Für alle übrigen VOLVO-Modelle beträgt die Durchrostungsgarantie 8 Jahre ohne Kilometerbegrenzung.
  • Die VOLVO Mobilitätsgarantie hat eine Laufzeit von 36 Monate ohne Kilometerbegrenzung.
    Details zum Garantieumfang entnehmen Sie bitte Ihrem Service- und Garantieheft oder fragen Sie die Mitarbeiter von Autopartner Karl.
Zeitlich erweiterter Fahrzeugschutz: Volvo Extended

Für Volvo-Modelle können Sie einen zeitlich erweiterten Fahrzeugschutz abschließen:
pdfVolvo Extended

Die Karl Partner-Gebrauchtwagengarantie

pdfVolvo 0-2 Jahre oder bis zu 150.000 km
pdfVolvo 2-5 Jahre oder bis zu 150.000 km
pdfFord Garantieverlängerung
pdfAndere Marken 0-7 Jahre oder bis zu 150.000 km
pdfAndere Marken 7-12 Jahre oder bis zu 200.000 km
pdfAndere Marken 7-12 Jahre oder bis zu 200.000 km Verlängerung

Jetzt Probefahrt vereinbaren!
Hier geht's zum Karl Powerleasing
Ford Serviceanmeldung
Ford Lease Kundenbroschüre 2016